Steinbeis-Transferzentrum INTERZERT

an der Hochschule Karlsruhe
Moltkestrasse 30
76133 Karlsruhe

Vertreten vor Ort auch in:

Das Entscheidungsverfahren

Die INTERZERT® überprüft durch Einschaltung geeigneter Fachleute den Antrag und die eingereichten Unterlagen. Vor der Entscheidung hört die INTERZERT® den Sachverständigen- resp. Überprüfungsausschuss.

Der Ausschuss wird von der INTERZERT® berufen und setzt sich aus unabhängigen Vertretern der Wissenschaft und der Wirtschaft, nachweislich besonders sachkundige Personen (z.B. öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige) und ggf. weiteren besonders sachkundigen und/oder lebenserfahrenen Personen zusammen.

In der Regel erfolgt möglichst zeitnah die Ansetzung der Prüfung, die sich aus einem schriftlichen und mündlichen Teil zusammensetzt. Detailliertere Angaben zum Ablauf der Prüfung erhalten Sie auf Anfrage.

Das Ergebnis der Prüfung wird dem Bewerber grundsätzlich schriftlich in Form eines Bescheides, auf Wunsch auch in einem Gespräch bekannt gegeben.

Erfolgt eine Zertifizierung, so ist sie ist auf maximal fünf Jahre befristet, kann dann auf Antrag wiederum um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Die Zertifizierung kann mit Auflagen versehen und unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen bzw. widerrufen werden.

Der Antrag der Zertifizierung kann jederzeit zurückgenommen werden.

Antragsformular zur Zertifizierung

Beantragen Sie Ihre Zertifizierung online
zum Zertifizierungsantrag

DIN EN ISO/ IEC 17024

Erfahren Sie mehr über die Verfahrensweise der Zertifizierung
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