Steinbeis-Transferzentrum INTERZERT

an der Hochschule Karlsruhe
Moltkestrasse 30
76133 Karlsruhe

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Voraussetzung zur Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Zertifizierungen von Personen erfolgen auf Antrag. Die wesentlichen Voraussetzungen sind die Feststellung der besonderen Sachkunde und Unparteilichkeit sowie die Feststellung der persönlichen Eignung.

Das Fachgebiet

Es muss ein Fach- und Sachgebiet bei der INTERZERT® bestehen, für das eine Personenzertifizierung beantragt wird.

Die "besondere Sachkunde"

Diese ist auf dem betreffenden Fach- und Sachgebiet durch den Bewerber zur Überzeugung der INTERZERT® nachzuweisen.

Es sind überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Fach- und Sachgebiet erforderlich. Die ordnungsgemäße Ausübung des Berufs ist noch kein ausreichender Nachweis besonderer Sachkunde.

Insbesondere ist zu beachten, dass eine notwendige Vorbildung und praktische Erfahrungen im Vorfeld notwendig sind. Dies ist vor der Antragstellung zu berücksichtigen.

Zur „besonderen Sachkunde“ gehört auch insbesondere die Fähigkeit, das Fachwissen bspw. in Gutachtenform so darzustellen, dass die Ergebnisse und Überlegungen nachvollziehbar sind. Nachvollziehbarkeit bedeutet, das Fachwissen so aufzubauen und zu begründen, dass auch ein Laie (z. B. Richter) es versteht und auf seine Plausibilität überprüfen kann. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift und die Ausdrucksfähigkeit sind ebenso Inhalt der „besonderen Sachkunde“ wie Kenntnis und Berücksichtigung für bei Gutachtertätigkeit wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. gerichtliche Verfahren).

Grundsätzlich ist es erforderlich, vor Antragstellung als Sachverständiger (oder Bauleiter) auf dem beantragten Sachgebiet tätig gewesen zu sein. Die weitere Vorbereitung kann in unterschiedlichen Formen wie dem Selbststudium, dem Besuch von Seminaren oder Fachtagungen, oder durch die Mitarbeit/Hospitanz bei erfahrenen Personen geschehen.

Die persönliche Eignung

Die persönliche Eignung des Bewerbers muss gewährleistet sein. Dies setzt voraus, dass der Bewerber nicht nur auf Grund seiner persönlichen Eigenschaften Gewähr dafür bietet, die Tätigkeit objektiv und unparteiisch auszuüben, sondern diese Anforderung unter Berücksichtigung seines gesamten Umfeldes auch erfüllen kann.

Wesentliche Eigenschaften sind in diesem Zusammenhang die uneingeschränkte persönliche Zuverlässigkeit, Charakterstärke, Unparteilichkeit, Sachlichkeit auch in Bezug auf die Ausdrucksweise sowie ferner wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit und Neutralität.

Interessenbindungen jeder Art von Sachverständigen stellen die persönliche Eignung grundsätzlich in Frage, weil nicht auszuschließen ist, dass der Sachverständige möglicherweise nicht unabhängig tätig sein kann und damit Objektivität und Unparteilichkeit nicht mehr gewährleistet. Zur persönlichen Eignung gehören auch der Ruf und das Ansehen des Bewerbers in der Öffentlichkeit und bei seiner Berufsausübung.

Schon geringe Bedenken hinsichtlich der persönlichen Eignung reichen aus, um bei der Zertifizierung zu versagen, da der Schutz der Öffentlichkeit und das Vertrauen auf zertifizierte Sachverständige Vorrang vor den privaten Interessen des Bewerbers haben.

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DIN EN ISO/ IEC 17024

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